Ratgeber

Google-Unternehmensprofil erstellen: Anleitung, Kosten, Kategorien

Stand: Juli 2026

Ein Unternehmensprofil bei Google ist kostenlos — Google beantwortet die Frage in den eigenen häufigen Fragen mit einem klaren Satz: „Für das Erstellen eines Unternehmensprofils bei Google fallen keine Gebühren an“ (google.com/business, abgerufen am 27. Juli 2026). Angelegt ist es in einer Viertelstunde, bestätigt je nach Weg zwischen wenigen Minuten und zwei Wochen. Die Einstellung, die über den Erfolg entscheidet, ist trotzdem nicht die Adresse und nicht das Foto, sondern die Kategorie. Wir haben unsere eigene am 26. Juli 2026 gewechselt — warum, steht weiter unten.

Wir richten Unternehmensprofile für Betriebe im Westerwald und im Kreis Altenkirchen ein und betreiben ein eigenes. Was hier steht, ist deshalb zweierlei: die Regeln, wie Google sie in seiner Hilfe veröffentlicht, und die Erfahrungen, die wir am eigenen Profil gemacht haben — inklusive der Fehler.

Kosten: keine

Für Anlage und Pflege des Profils verlangt Google nichts. Bezahlt wird nur Werbung, und die ist ein anderes Produkt. Wenn Sie also jemand anruft und Geld dafür verlangt, dass Ihr Betrieb bei Google „eingetragen“ wird, lohnt der Blick auf Googles eigene Aussage oben. Bezahlen kann man allenfalls jemanden dafür, die Arbeit zu übernehmen — das ist eine Dienstleistung, keine Gebühr an Google.

Schritt für Schritt anlegen

  • 1. Google-Konto bereitlegen: Ein bestehendes Konto genügt, es muss keine Gmail-Adresse sein. Nutzen Sie eines, das dem Betrieb gehört und nicht dem Praktikanten — Sie geben damit die Schlüssel für Ihren Eintrag aus der Hand.
  • 2. Profil erstellen oder beanspruchen: Prüfen Sie zuerst in Google Maps, ob es Ihren Betrieb schon gibt. Einträge entstehen auch ohne Ihr Zutun. Existiert einer, beanspruchen Sie ihn, statt einen zweiten anzulegen — Google verlangt ausdrücklich nur ein Profil je Unternehmen.
  • 3. Kategorie wählen: Eine Hauptkategorie beschreibt das Kerngeschäft, wenige Nebenkategorien ergänzen es. Google rät, „so wenige Kategorien wie möglich“ zu wählen. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
  • 4. Adresse oder Einzugsgebiet festlegen: Empfangen Sie an Ihrer Anschrift keine Kunden, soll die Adresse laut Google entfernt und stattdessen ein Einzugsgebiet gesetzt werden. Erlaubt sind höchstens 20 Gebiete; die Außengrenzen sollen nicht weiter als etwa zwei Autostunden vom Standort entfernt liegen, ein Radius ist nicht vorgesehen (Google-Unternehmensprofil-Hilfe, abgerufen am 27. Juli 2026).
  • 5. Bestätigen: Welche Bestätigungswege Ihnen offenstehen, entscheidet Google, nicht Sie. Solange Sie auf einen Postkarten-Code warten, lassen Sie Name, Adresse und Kategorie unverändert — sonst wird der Code ungültig.

Zur Bestätigung nennt die Google-Hilfe unter anderem Videoaufzeichnung, Telefon oder SMS, E-Mail, einen Live-Videoanruf und die Postkarte; welche Optionen erscheinen, hängt von Unternehmenstyp, Region und öffentlich verfügbaren Angaben ab. Für den Postweg gilt: Die Codes kommen meist innerhalb von 14 Tagen an und verfallen nach 30 Tagen — und solange Sie warten, dürfen Sie Name, Adresse und Kategorie nicht ändern, sonst funktioniert der Code nicht mehr. Die abschließende Prüfung kann bis zu fünf Arbeitstage dauern; sofort geht es unter anderem dann, wenn Ihre Website bereits in der Google Search Console bestätigt ist (Angaben nach der Google-Unternehmensprofil-Hilfe, abgerufen am 27. Juli 2026).

Die Kategorie entscheidet — ein Beispiel aus dem eigenen Haus

Die Kategorie legt fest, für welche Suchen Ihr Profil überhaupt in Frage kommt. Sie ist damit die folgenreichste Einstellung im ganzen Konto — und die, die am seltensten überprüft wird, weil sie einmal beim Anlegen gesetzt und dann vergessen wird.

Bei unserem eigenen Profil stand seit der Eröffnung „Web Designer“ als Hauptkategorie, Nebenkategorien gab es keine einzige. Am 26. Juli 2026 haben wir das geändert: Hauptkategorie jetzt „Werbeagentur“, dazu drei Nebenkategorien (Webdesigner, Internetmarketing-Dienst, Softwareunternehmen). Grundlage war eine eigene Erhebung der Suchvorschläge, die Google beim Tippen anbietet, über 15 Orte unseres Einzugsgebiets: Die Wortkombination „werbeagentur“ plus Ortsname wird für 13 dieser 15 Orte vorgeschlagen, „webdesign“ plus Ortsname nur für 9 — und die neun sind die größeren Orte.

Das ist unsere eigene Messung an einem Tag und in einer Region, keine Marktstatistik. Und ehrlich gesagt steht das Ergebnis noch aus: Ob das Profil nach der Umstellung in der lokalen Suche besser läuft, messen wir erst — und zwar ausgeloggt, denn im eigenen eingeloggten Konto bevorzugt Google die selbst verwalteten Profile, weshalb Messungen von dort wertlos sind. Wir schreiben es trotzdem jetzt schon auf, weil die Überlegung dahinter für jeden Betrieb dieselbe ist: Prüfen Sie, mit welchen Worten Ihre Kunden suchen, und nicht, wie Sie sich selbst am liebsten nennen.

Was zur Sperre führen kann

Ein gesperrtes Profil kostet Wochen. Die Google-Richtlinien für die Präsentation von Unternehmen sind an den entscheidenden Stellen eindeutig:

  • Der Name ist der Name: Google verlangt genau den Namen, den Sie auch auf Schild, Briefpapier und Website führen. Angehängte Suchwörter oder Ortszusätze, die es offline nicht gibt, sind ein Verstoß — und werden oft von Wettbewerbern gemeldet.
  • Keine Adresse ohne echten Standort: Für eine gemietete Postanschrift ohne tatsächlichen Sitz — ein virtuelles Büro — darf laut Richtlinien kein Profil erstellt werden. Ein Platz im Coworking zählt nur, wenn dort alle drei Bedingungen erfüllt sind: eigene Beschilderung, Empfang von Kunden an dieser Anschrift und eigenes Personal während der angegebenen Öffnungszeiten vor Ort.
  • Eine eigene Rufnummer: Weiterleitungsnummern, die Anrufer nicht direkt mit dem Betrieb verbinden, sind nicht zulässig; die Nummer soll unmittelbar vom Unternehmen verwaltet werden.
  • Ein Profil je Betrieb: Doppelte Einträge sorgen dafür, dass sich Bewertungen und Angaben auf zwei Karteikarten verteilen — und Google Probleme bei der Darstellung ankündigt.

Aus der Praxis kommt eine Regel dazu, die in keiner Richtlinie steht: Name und Adresse eines bestehenden, bestätigten Profils fasst man nur an, wenn es wirklich sein muss. Alles andere — Kategorien, Leistungen, Fotos, Links, Öffnungszeiten — lässt sich gefahrlos pflegen. Bei einem Kundenprofil, das bereits Ärger gemacht hatte, haben wir die Adresse deshalb bewusst unangetastet gelassen und nur die harmlosen Felder ausgebaut.

Nach dem Anlegen: die Felder, die wirklich ziehen

  • Leistungen einzeln eintragen: Nicht „Webdesign“ als Sammelbegriff, sondern die Leistungen, die Kunden auch so nennen würden. Sie erscheinen im Profil und geben Google zusätzliche Anhaltspunkte.
  • Buchungs- oder Terminlink setzen: Google erlaubt für Aktionen wie „Termin vereinbaren“ bis zu zehn Links je Kategorie. Wer online buchbar ist, verkürzt damit den Weg von der Karte in den Kalender auf einen Klick.
  • Eigene Fotos statt Bildagentur: Außenansicht, Innenraum, Team, fertige Arbeiten. Bilder, die erkennbar aus dem Betrieb stammen, wirken auf Menschen — und zeigen, dass das Profil gepflegt wird.
  • Bewertungen einsammeln — ohne Gegenleistung: Fragen Sie zufriedene Kunden aktiv, am besten mit fertigem Link oder QR-Code. Anreize wie Rabatte oder Geschenke für Bewertungen sind laut Google streng verboten und gelten als gefälschte Interaktion.
  • Auf Bewertungen antworten: Auch auf kritische, sachlich und ohne Rechtfertigungsschleife. Google empfiehlt das ausdrücklich als bewährte Vorgehensweise.

Wenn Sie Termine online vergeben, gehört der Buchungslink auf Ihre eigene Terminseite. Wie diese Seite technisch entsteht, steht unter Terminbuchung in die Website einbinden; was das System kann, sehen Sie auf Online-Terminbuchung.

Das Profil ersetzt keine Website

Ein gepflegtes Profil bringt Anrufe und Wegbeschreibungen, aber es gehört Ihnen nicht: Angaben können von Nutzern vorgeschlagen, Einträge eingeschränkt und Darstellungen geändert werden, ohne dass Sie gefragt werden. Ihre Website ist der Teil, über den nur Sie bestimmen — und sie ist zugleich die Quelle, auf die das Profil verweist. Beides zusammen wirkt; einzeln bleibt jedes hinter seinen Möglichkeiten. Warum ein Betrieb trotz Profil unsichtbar bleiben kann, steht in Warum wird meine Website bei Google nicht gefunden?; die Abwägung gegenüber sozialen Netzwerken in Reicht Instagram — oder braucht mein Betrieb eine Website?.

Fazit

Das Profil selbst kostet nichts und ist schnell angelegt. Die Arbeit steckt in drei Dingen: die Kategorie an der Sprache Ihrer Kunden auszurichten, die Bestätigung sauber durchzuziehen, ohne zwischendurch an Name oder Adresse zu drehen, und danach regelmäßig Bewertungen einzusammeln. Wer nur eines davon macht, sollte die Kategorie nehmen — sie entscheidet, ob Sie überhaupt zur Auswahl stehen.

Häufige Fragen

Nichts. Google schreibt in den eigenen häufigen Fragen: „Für das Erstellen eines Unternehmensprofils bei Google fallen keine Gebühren an“ (abgerufen am 27. Juli 2026). Kosten entstehen nur, wenn Sie zusätzlich Werbung schalten oder jemanden dafür bezahlen, das Profil für Sie einzurichten und zu pflegen.

Das hängt vom Weg ab, den Google Ihnen anbietet. Telefon, SMS und E-Mail gehen in Minuten, die abschließende Prüfung kann laut Google-Hilfe bis zu fünf Arbeitstage dauern. Beim Postweg kommen die Codes meist innerhalb von 14 Tagen an und verfallen nach 30 Tagen. Sofort bestätigt wird unter anderem, wer seine Website bereits in der Search Console verifiziert hat.

Ja. Wenn Sie Kunden an Ihrer Anschrift nicht empfangen, entfernen Sie die Adresse und arbeiten mit einem Einzugsgebiet. Google erlaubt bis zu 20 Gebiete und empfiehlt, dass deren Grenzen nicht weiter als etwa zwei Autostunden vom Standort entfernt liegen. Ein Radius lässt sich nicht angeben, wohl aber Städte, Postleitzahlen und Regionen.

Eine Hauptkategorie für das Kerngeschäft und nur so viele Nebenkategorien, wie wirklich zutreffen — Google rät ausdrücklich zu so wenigen wie möglich. Prüfen Sie vorher, mit welchen Wörtern in Ihrer Region tatsächlich gesucht wird; für unser eigenes Profil hat genau diese Prüfung zu einem Wechsel der Hauptkategorie geführt.

Nein. Google bezeichnet Anreize wie kostenlose oder vergünstigte Leistungen als Gegenleistung für Rezensionen ausdrücklich als gefälschte Interaktion und verbietet sie streng. Erlaubt und empfohlen ist dagegen, zufriedene Kunden aktiv zu fragen — etwa mit einem fertigen Bewertungslink oder einem QR-Code.

Sie wollen wissen, ob Ihre Kategorie zu den Suchen in Ihrem Ort passt? Nennen Sie uns über /kontakt Ihren Betrieb und Ihren Ort — wir sehen uns die Suchvorschläge für Ihre Region an und melden uns mit dem, was dabei herauskommt. Für Betriebe, deren Seite wir betreuen, gehört das zur Einrichtung dazu: Google-Sichtbarkeit.